Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beamtenversorgungsrecht; Materielle Beweislast des Witwers für Entkräftung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe; Kenntnis des lebensbedrohenden Charakters der Erkrankung des verstorbenen Ehepartners im Zeitpunkt der Eheschließung; Verneinung der konsequenten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 01.12.1998 - 3 B 95.3050
Anspruch auf Witwengeld bei nur drei Monate andauernder vorangegangener Ehe; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409
Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (vgl. Beschluss d. Senats vom 1.12.1998, Az. 3 B 95.3050; Beschluss vom 18.6.2005, Az. 3 ZB 04.706).Die vorliegend gegebene Situation ist nicht vergleichbar mit dem Fall, der dem (auch bereits vom Verwaltungsgericht zitierten) Beschluss des Senats vom 1. Dezember 1998 (Az. 3 B 95.3050) zu Grunde lag.
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409
Dies ist aber vor allem deshalb kein Gesichtspunkt, mit dem die Vermutung einer Versorgungsehe widerlegt werden kann, weil der Kläger im Zeitpunkt der Eheschließung, dem 4. November 2005, nicht von seiner Beförderung nach A 13 + Z zum 1. Mai 2007 ausgehen konnte und weil über die Verfassungsgemäßheit der Dreijahresgrenze des § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG (die aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 20.3.2007, Az. 2 BvL 11/04 für nichtig erklärt worden ist) zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden war, falls dem Kläger - was jedoch eher zu verneinen sein dürfte - diese Frist überhaupt bewusst gewesen wäre. - VGH Bayern, 18.07.2005 - 3 ZB 04.706
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409
Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (vgl. Beschluss d. Senats vom 1.12.1998, Az. 3 B 95.3050; Beschluss vom 18.6.2005, Az. 3 ZB 04.706).
- VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
Kenntnis des lebensbedrohenden Charakters der Erkrankung des Ehepartners
Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (vgl. Beschlüsse d. Senats vom 1.12.1998, Az. 3 B 95.3050; vom 18.6.2005, Az. 3 ZB 04.706; vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409).Hierzu wird auf die Rechtsprechung des Senats zu langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaften, bei denen schon Jahre vor der Erkrankung die Absicht bestand, zu heiraten, verwiesen (vgl. Beschluss vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409; vom 18.7.2005, Az. 3 ZB 04.706).
Kenntnis von der Unheilbarkeit der Krankheit hat er nicht gefordert (vgl. z.B. auch Beschluss d. Senats vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409).
- VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe
Dabei hat es zu Recht darauf abgestellt, dass zwar bereits vor Kenntnis von der Krebserkrankung schon der Wille bestanden haben mag, zu einem späteren Zeitpunkt zu heiraten, dass jedoch eine Konkretisierung auf einen bestimmten Zeitpunkt, innerhalb kurzer bzw. absehbarer Zeit zu heiraten, noch nicht vorlag, so dass ohne konkrete Schritte für eine Heirat die am 14. Februar 2014 erfolgte Eheschließung nicht als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Kenntnis von der Erkrankung gefassten konkreten Eheentschlusses gesehen werden kann (BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409 - juris Rn. 8;… LSG BW, U.v. 19.4.2016 - L 11 R 2064/15 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 12.07.2012 - 3 ZB 11.1167
Beamtenversorgungsrecht; Entkräftung der gesetzlichen Vermutung einer …
Dabei schließt die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters einer Erkrankung des Beamten im Zeitpunkt der Eheschließung die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Versorgungsehe i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG regelmäßig aus, es sei denn, dass sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (ständige Rechtsprechung d. BVerwG und d. Senats, BVerwG vom 19.1.2009 Az. 2 B 14/08; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 3 ZB 07.3409, vom 18.6.2005 Az. 3 ZB 04.706, vom 1.12.1998 Az. 3 B 95.3050 ).